
| Sandra |
Barbara |
Marita |
| 1996 - 1997 |
1984 - 1985 |
1983 - 1984 |
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Als Kandidatin mit Kenntnissen im Weinbau und der Weinbereitung bewirbt man sich bei
dem entsprechenden Gremium der Gebietsweinwerbung. Die Bewerberinnen müssen mindestens 18
Jahre alt und unverheiratet sein. Vor diesem Wahlgremium werden die Kandidatinnen auf
Fachwissen, Eignung, Redegewandtheit und Erscheinungsbild geprüft. Absolvieren sie diese
Prüfung mit Erfolg nehmen sie an der Endausscheidung, der eigentlichen Wahl zur
Gebietsweinkönigin, auf der kulinarischen Sommernacht in Bad Münster am Stein, teil. Wer
hier die Juroren auf seine Seite bringt wird Naheweinkönigin und repräsentiert den
Nahewein ein Jahr lang auf vielen Veranstaltungen wie Messen, Fachtagungen, Weinfesten,
Eröffnungen im In- und Ausland.
Als Botschafterin der Winzer und Weingüter ist es nun die Aufgabe der
Naheweinmajestät den Wein der Naheregion in aller Welt bekannter zu machen.
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